3Ob237/51—OGH Entscheidung
16. Mai 1951
…stellte das Urteil des Prozeßgerichtes wieder her.
Aus den Entscheidungsgründen: Nach Ansicht des Berufungsgerichtes haftet der Beklagte kraft eigenen Verschuldens nach §§ 1295, 1299, 1165 ABGB., weil er seine gesetzliche Verpflichtung (§ 1165 ABGB.), sich selbst um die richtige Ausführung des übernommenen Werkes zu bekümmern, nicht eingehalten habe, niemals die Baustelle…