Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Antragsgegnerin ist schuldig, der Antragstellerin binnen 14 Tagen die mit 373,68 EUR (darin 62,28 EUR an Umsatzsteuer) bestimmten Kosten ihrer Revisionsrekursbeantwortung zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Antragsgegnerin war von 2004 bis 31. 12. 2008 Verwalterin der Liegenschaft *****. Nunmehrige Verwalterin ist die Dr. M***** I***** GmbH. Die Antragstellerin (Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft) begehrte, die Antragsgegnerin zu verpflichten, sämtliche Auftragsschreiben, Regiesche…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig; er ist aber nicht berechtigt. 1. Die Vorinstanzen und beide Parteien gehen (inhaltlich) zutreffend davon aus, dass das Begehren der Antragstellerin im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren geltend zu machen ist, soweit sich d…