JudikaturOGH

RS0025154 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juli 1964

Wenn auch die Bestimmungen des § 1012 ABGB nachgiebiges Recht sind, so wird doch ein Verzicht auf die Rechnungslegung - die für den Bevollmächtigungsvertrag geradezu charakteristisch ist - keineswegs vermutet, und sein solcher müßte von dem, der ihn behauptet, eindeutig und zweifelsfrei nachgewiesen werden.

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