LandesrechtSteiermarkVerordnungenAusnahme vom Verbot des absichtlichen Fanges, der absichtlichen Störung und der absichtlichen Tötung von Wölfen

Ausnahme vom Verbot des absichtlichen Fanges, der absichtlichen Störung und der absichtlichen Tötung von Wölfen

In Kraft bis 31. Mai 2025
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