LandesrechtKärntenVerordnungenKärntner Landes-Auszeichnungsverordnung – K-LAV

Kärntner Landes-Auszeichnungsverordnung – K-LAV

K-LAV
In Kraft seit 09. November 2019
Up-to-date

I. Abschnitt Allgemeines

§ 1 § 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt das Aussehen, die Stufen und die Trageweise der in den §§ 2 bis 5c K-LAuszG normierten Auszeichnungen sowie die Verleihungsvoraussetzungen für die Kärntner Katastropheneinsatzmedaille und die Kärntner Landessportehrenzeichen.

§ 2 § 2 Generelle Bestimmungen zur Trageweise

(1) Es darf jeweils nur die höchste verliehene Stufe der Landesauszeichnungen im Sinne des

K-LAuszG getragen werden.

(2) Neben dem Kärntner Landesorden ist das Tragen sonstiger Landesauszeichnungen im Sinne des K-LAuszG unzulässig.

(3) Volldekorationen dürfen nur zu festlicher Kleidung oder zur Uniform getragen werden. Dies gilt nicht für Kärntner Landessportehrenzeichen.

(4) Die Anzahl an Auszeichnungen neben welchen Landesauszeichnungen getragen werden, darf sieben Stück an einer Spange nicht überschreiten. Das Tragen einer zweiten Spange ist zulässig.

(5) Die Reihenfolge der Trageweise der Auszeichnungen richtet sich nach der Hierarchie der jeweiligen Auszeichnungen und reiht sich von der Körpermitte aus gesehen an der linken Rockseite wie folgt:

1. Bundesauszeichnungen

2. Landesauszeichnungen

3. Bezirksauszeichnungen

4. Kompanieeigene Auszeichnungen

5. Sonstige Auszeichnungen

II. Abschnitt Kärntner Landesorden

§ 3 § 3 Kärntner Landesorden in Gold

(1) Der Kärntner Landesorden in Gold gelangt als Ordenskette zur Verleihung.

(2) Das Kleinod des Kärntner Landesordens in Gold zeigt das Kärntner Landeswappen in künstlerisch ausgeführter Prägung. Der Wappenschild ist in Email ausgeführt. Der gekrönte Spangenhelm mit der stilisiert gebandelten Decke und den mit je fünf Stäbchen besteckten zwei Büffelhörnern, von denen je drei Lindenblätter herabhängen, ist vergoldet. Ein unter dem Schildfuß angebrachtes Spruchband trägt die Inschrift „Pro Carinthia“.

§ 4 § 4 Kärntner Landesorden in Silber

(1) Der Kärntner Landesorden in Silber gelangt als Ordenskette zur Verleihung.

(2) Das Kleinod des Kärntner Landesordens in Silber zeigt das Kärntner Landeswappen in künstlerisch ausgeführter Prägung. Der Wappenschild ist in Email ausgeführt. Der gekrönte Spangenhelm mit der stilisiert gebandelten Decke und den mit je fünf Stäbchen besteckten zwei Büffelhörnern, von denen je drei Lindenblätter herabhängen, ist in Silber ausgeführt. Ein unter dem Schildfuß angebrachtes Spruchband trägt die Inschrift “Pro Carinthia”.

III. Abschnitt Ehrenzeichen des Landes Kärnten

§ 5 § 5 Großes Goldenes Ehrenzeichen des Landes Kärnten

(1) Das Große Goldene Ehrenzeichen des Landes Kärnten gelangt als Halsdekoration zur Verleihung und wird von Männern an einem 4 cm breiten gelb-rot-weißen Band um den Hals getragen. Frauen tragen das Kleinod des Großen Goldenen Ehrenzeichens an einem maschenartig genähten gelb-rot-weißen Band an der linken Brustseite.

(2) Das Kleinod des Großen Goldenen Ehrenzeichens besteht aus einem vierteiligen, golden bordierten, gleichschenkeligen Kreuz mit acht Spitzen (Höhe und Breite 5 cm), dessen Felder in Email gelb-rot-weiß ausgelegt sind; zwischen den Kreuzschenkeln befinden sich jeweils fünf vergoldete Strahlen. Auf das Kreuz wird das Kärntner Landeswappen in Metall, plastisch, altsilber patiniert, aufgelegt. Zur Verbindung des Kleinods mit dem Band dient eine vergoldete Öse.

§ 6 § 6 Großes Ehrenzeichen des Landes Kärnten

(1) Das Große Ehrenzeichen des Landes Kärnten gelangt als Steckkreuz zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.

(2) Das Kleinod des Großen Ehrenzeichens besteht aus einem vierteiligen, golden bordierten, gleichschenkeligen Kreuz mit acht Spitzen (Höhe und Breite 4,5 cm), dessen Felder in Email gelb-rot-weiß ausgelegt sind. Das Kreuz liegt auf einem achtspitzigen, vergoldeten Strahlenstern auf (Durchmesser 7 cm). Auf das Kreuz wird das Kärntner Landeswappen in Metall, plastisch, altsilber patiniert, aufgelegt. Die Rückseite ist mit einer Broschierung versehen.

§ 7 § 7 Ehrenzeichen des Landes Kärnten

(1) Das Ehrenzeichen des Landes Kärnten gelangt am dreieckig gefalteten 4 cm breiten gelb-rot-weißen Band zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen. Frauen tragen das Kleinod des Ehrenzeichens des Landes Kärnten an einem maschenartig genähten gelb-rot-weißen Band.

(2) Das Kleinod des Ehrenzeichens des Landes Kärnten besteht aus einem vierteiligen golden bordierten Kreuz mit acht Spitzen (Höhe und Breite 4,5 cm), dessen Felder in Email gelb-rot-weiß ausgelegt sind. Auf das Kreuz wird das Kärntner Landeswappen in Metall, plastisch, altsilber patiniert, aufgelegt. Zur Verbindung des Kleinods mit dem Band dient eine vergoldete Öse.

IV. Abschnitt Kärntner Ehrenkreuz für Lebensrettung

§ 8 § 8 Kärntner Ehrenkreuz für Lebensrettung

(1) Das Kärntner Ehrenkreuz für Lebensrettung wird von Männern an einem 4 cm breiten, dreieckig zusammengefalteten gelb-rot-weißen Band, das beiderseits mit einem je 5 mm breiten roten Vorstoß versehen ist, an der linken Brustseite getragen. Frauen tragen das Kleinod des Kärntner Ehrenkreuzes für Lebensrettung an einem maschenartig genähten, gelb-rot-weiß gefalteten Band, das beiderseits mit einem je 5 mm breiten roten Vorstoß versehen ist, ebenfalls an der linken Brustseite.

(2) Das Kleinod des Ehrenkreuzes ist in Mattsilber ausgeführt und trägt einen erhabenen, glänzenden 1,5 mm breiten Rand. Es hat einen Durchmesser von 3,5 cm, einen Querschnitt von 2 mm bzw. 2,5 mm und zeigt auf der Vorderseite das Kärntner Landeswappen. Der Wappenschild besitzt einen 1 mm breiten glänzenden Rand.

V. Abschnitt Kärntner Lorbeer für ehrenamtliche Tätigkeit

§ 9 § 9 Kärntner Lorbeer für ehrenamtliche Tätigkeit in Gold mit Brillanten

(1) Der Kärntner Lorbeer für ehrenamtliche Tätigkeit in Gold mit Brillanten für besonders hervorragende Einzelleistungen auf dem Gebiet der Ehrenamtlichkeit gelangt als Steckorden zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.

(2) Das Kleinod des Kärntner Lorbeers für ehrenamtliche Tätigkeit in Gold mit Brillanten für besonders hervorragende Einzelleistungen auf dem Gebiet der Ehrenamtlichkeit besteht aus einem konkav gewölbten Rahmen in der Größe von 31 x 26 mm, weist eine Breite von 4 mm auf und ist vergoldet. Im unteren Teil dieses Rahmens findet sich eine plastisch gestaltete Lorbeerbordüre. Im Rahmen links und rechts auf der Brücke oberhalb der Lorbeerbordüre wird je ein Strassstein angebracht. Der Rahmen wird von einem konvex gestalteten Bügel überspannt, welcher das Kärntner Landeswappen trägt. Der gesamte Hintergrund ist freistehend – durchbrochen, sodass ein blaues, transparentes Fenster sichtbar ist, das vom Rahmen gehalten wird. Die Rückseite ist mit einer soliden Broschierung versehen.

§ 10 § 10 Kärntner Lorbeer für ehrenamtliche Tätigkeit in Gold

(1) Der Kärntner Lorbeer für ehrenamtliche Tätigkeit in Gold für 30-jährige ehrenamtliche Tätigkeit gelangt als Steckorden zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.

(2) Das Kleinod des Kärntner Lorbeers für ehrenamtliche Tätigkeit in Gold für 30-jährige ehrenamtliche Tätigkeit besteht aus einem konkav gewölbten Rahmen in der Größe von 31 x 26 mm, weist eine Breite von 4 mm auf und ist vergoldet. Im unteren Teil dieses Rahmens findet sich eine plastisch gestaltete Lorbeerbordüre. Der Rahmen wird von einem konvex gestalteten Bügel überspannt, welcher das Kärntner Landeswappen trägt. Der gesamte Hintergrund ist freistehend – durchbrochen, sodass ein blaues, transparentes Fenster sichtbar ist, dass vom Rahmen gehalten wird. Die Rückseite ist mit einer soliden Broschierung versehen.

§ 11 § 11 Kärntner Lorbeer für ehrenamtliche Tätigkeit in Silber

(1) Der Kärntner Lorbeer für ehrenamtliche Tätigkeit in Silber für 20-jährige ehrenamtliche Tätigkeit gelangt als Steckorden zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.

(2) Das Kleinod des Kärntner Lorbeers für ehrenamtliche Tätigkeit in Silber für 20-jährige ehrenamtliche Tätigkeit besteht aus einem konkav gewölbten Rahmen in der Größe von 31 x 26 mm, weist eine Breite von 4 mm auf und ist versilbert. Im unteren Teil dieses Rahmens findet sich eine plastisch gestaltete Lorbeerbordüre. Der Rahmen wird von einem konvex gestalteten Bügel überspannt, welcher das Kärntner Landeswappen trägt. Der gesamte Hintergrund ist freistehend – durchbrochen, sodass ein blaues, transparentes Fenster sichtbar ist, das vom Rahmen gehalten wird. Die Rückseite ist mit einer soliden Broschierung versehen.

§ 12 § 12 Kärntner Lorbeer für ehrenamtliche Tätigkeit in Bronze

(1) Der Kärntner Lorbeer für ehrenamtliche Tätigkeit in Bronze für 10-jährige ehrenamtliche Tätigkeit gelangt als Steckorden zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.

(2) Das Kleinod des Kärntner Lorbeers für ehrenamtliche Tätigkeit in Bronze für 10-jährige ehrenamtliche Tätigkeit besteht aus einem konkav gewölbten Rahmen in der Größe von 31 x 26 mm, weist eine Breite von 4 mm auf und ist bronzepatiniert. Im unteren Teil dieses Rahmens findet sich eine plastisch gestaltete Lorbeerbordüre. Der Rahmen wird von einem konvex gestalteten Bügel überspannt, welcher das Kärntner Landeswappen trägt. Der gesamte Hintergrund ist freistehend – durchbrochen, sodass ein blaues, transparentes Fenster sichtbar ist, dass vom Rahmen gehalten wird. Die Rückseite ist mit einer soliden Broschierung versehen.

VI. Abschnitt Kärntner Medaille für Verdienste im Feuerwehrwesen

§ 13 § 13 Kärntner Medaille für Verdienste im Feuerwehrwesen für 40-jährige Betätigung in Silber

(1) Die Kärntner Medaille für Verdienste im Feuerwehrwesen für 40-jährige Betätigung in Silber gelangt am dreieckig gefalteten, 4 cm breiten orangegelben Bande zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.

(2) Die Kärntner Medaille für Verdienste im Feuerwehrwesen für 40-jährige Betätigung in Silber ist eine versilberte Medaille mit einem Durchmesser von 3,2 cm. Sie zeigt auf der Vorderseite das Kärntner Landeswappen, umrahmt auf beiden Seiten von einem von oben herabhängenden, unten offenen Lorbeerkranz. Die Rückseite trägt ein mit einer Flamme geziertes Schildchen, umgeben von einem Lorbeerkranz, mit der Inschrift „40” und die Umschrift „Für verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens”.

§ 14 § 14

§ 14 Kärntner Medaille für Verdienste im Feuerwehrwesen für 25-jährige Betätigung in Bronze

(1) Die Kärntner Medaille für Verdienste im Feuerwehrwesen für 25-jährige Betätigung in Bronze gelangt am dreieckig gefalteten, 4 cm breiten orangegelben Bande zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.

(2) Die Kärntner Medaille für Verdienste im Feuerwehrwesen für 25-jährige Betätigung in Bronze ist eine Medaille aus Bronze mit einem Durchmesser von 3,2 cm. Sie zeigt auf der Vorderseite das Kärntner Landeswappen, umrahmt auf beiden Seiten von einem von oben herabhängenden, unten offenen Lorbeerkranz. Die Rückseite trägt ein mit einer Flamme geziertes Schildchen, umgeben von einem Lorbeerkranz, mit der Inschrift „25“ und die Umschrift „Für verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens“.

VII. Abschnitt Kärntner Katastropheneinsatzmedaille

§ 15 § 15 Kärntner Katastropheneinsatzmedaille in Gold

(1) Die Kärntner Katastropheneinsatzmedaille in Gold gelangt für besondere Leistungen im Katastropheneinsatz am dreieckig gefalteten Bande zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.

(2) Die Kärntner Katastropheneinsatzmedaille in Gold ist eine kreisrunde Medaille mit einem Durchmesser von 35 mm und enthält auf der Vorderseite die symbolisierte Darstellung der Katastrophenszenarien Sturm, Feuer, Erdrutsch und Hochwasser sowie die Darstellung einer Bergung. Die Rückseite trägt das Kärntner Landeswappen sowie den Schriftzug „Katastropheneinsatz“ in künstlerischer Ausführung.

(3) Das dreieckig gefaltete Band ist 40 mm breit und beinhaltet die drei Landesfarben. In der Mitte der Farbe Rot befindet sich ein 2 mm breiter Streifen, welcher in der Farbe Gold gehalten ist.

§ 16 § 16 Kärntner Katastropheneinsatzmedaille in Silber

(1) Die Kärntner Katastropheneinsatzmedaille in Silber gelangt für mindestens fünf Katastropheneinsätze am dreieckig gefalteten Bande zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.

(2) Die Kärntner Katastropheneinsatzmedaille in Silber ist eine kreisrunde Medaille mit einem Durchmesser von 35 mm und enthält auf der Vorderseite die symbolisierte Darstellung der Katastrophenszenarien Sturm, Feuer, Erdrutsch und Hochwasser sowie die Darstellung einer Bergung. Die Rückseite trägt das Kärntner Landeswappen sowie den Schriftzug „Katastropheneinsatz“ in künstlerischer Ausführung.

(3) Das dreieckig gefaltete Band ist 40 mm breit und beinhaltet die drei Landesfarben. In der Mitte der Farbe Rot befindet sich ein 2 mm breiter Streifen, welcher in der Farbe Silber gehalten ist.

§ 17 § 17 Kärntner Katastropheneinsatzmedaille in Bronze

(1) Die Kärntner Katastropheneinsatzmedaille in Bronze gelangt für mindestens drei Katastropheneinsätze am dreieckig gefalteten Bande zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.

(2) Die Kärntner Katastropheneinsatzmedaille in Bronze ist eine kreisrunde Medaille mit einem Durchmesser von 35 mm und enthält auf der Vorderseite die symbolisierte Darstellung der Katastrophenszenarien Sturm, Feuer, Erdrutsch und Hochwasser sowie die Darstellung einer Bergung. Die Rückseite trägt das Kärntner Landeswappen sowie den Schriftzug „Katastropheneinsatz“ in künstlerischer Ausführung.

(3) Das dreieckig gefaltete Band ist 40 mm breit und beinhaltet die drei Landesfarben. In der Mitte der Farbe Rot befindet sich ein 2 mm breiter Streifen, welcher in der Farbe Bronze gehalten ist.

VIII. Abschnitt Kärntner Landessportehrenzeichen

§ 18 § 18 Sportleistungsmedaille in Gold

(1) Die Sportleistungsmedaille in Gold wird für folgende hervorragende sportliche Leistungen in der allgemeinen Altersklasse verliehen:

1. Weltmeisterschaften, Weltcup gesamt oder Olympische Spiele: 1. Platz
2. Sieger oder herausragende Platzierungen bzw. Leistungen bei Turnieren oder sonstigen Veranstaltungen von besonderer internationaler Bedeutung (beispielsweise ATP/WTA-Turnier, internationaler Marathon, Ironman, FIVB World Tour, große Radrennen wie Tour de France, Giro d’Italia, La Vuelta, internationale Ligen wie NBA, NHL, NFL, MLB, Sieg PGA Tour).

(2) Die Sportleistungsmedaille in Gold gelangt als Medaille mit gelb-rot-weißem Bande zur Verleihung und wird um den Hals getragen.

(3) Die Sportleistungsmedaille in Gold ist als vergoldete kreisrunde Medaille mit einem Durchmesser von 60 mm ausgestaltet. Sie zeigt auf der Vorderseite mittig den Schild des Kärntner Landeswappens. Um den Schild sind kreisförmig Symbole von zehn verschiedenen Sportarten in künstlerischer Gestaltung angebracht. Umrahmt wird die Vorderseite der Medaille von einem Muster in der Form eines Lorbeerkranzes. Die Rückseite trägt das Kärntner Landeswappen und darüberliegend den gebogenen Schriftzug „Sportleistungsmedaille“.

§ 19 § 19 Sportleistungsmedaille in Silber

(1) Die Sportleistungsmedaille in Silber wird für folgende hervorragende sportliche Leistungen in der allgemeinen Altersklasse verliehen:

1. Weltmeisterschaften, Weltcup gesamt oder Olympische Spiele: 2. und 3. Platz
2. Europameisterschaften 1. Platz

(2) Die Sportleistungsmedaille in Silber gelangt als Medaille mit gelb-rot-weißem Bande zur Verleihung und wird um den Hals getragen.

(3) Die Sportleistungsmedaille in Silber ist als versilberte kreisrunde Medaille mit einem Durchmesser von 60 mm ausgestaltet. Sie zeigt auf der Vorderseite mittig den Schild des Kärntner Landeswappens. Um den Schild sind kreisförmig Symbole von zehn verschiedenen Sportarten in künstlerischer Gestaltung angebracht. Umrahmt wird die Vorderseite der Medaille von einem Muster in der Form eines Lorbeerkranzes. Die Rückseite trägt das Kärntner Landeswappen und darüberliegend den gebogenen Schriftzug „Sportleistungsmedaille“.

§ 20 § 20 Sportleistungsmedaille in Bronze

(1) Die Sportleistungsmedaille in Bronze wird für folgende hervorragende sportliche Leistungen in der allgemeinen Altersklasse verliehen:

1. Weltmeisterschaften, Weltcup gesamt oder Olympische Spiele: 4. bis 6. Platz
2. Europameisterschaften 2. und 3. Platz

(2) Die Sportleistungsmedaille in Bronze gelangt als Medaille mit gelb-rot-weißem Bande zur Verleihung und wird um den Hals getragen.

(3) Die Sportleistungsmedaille in Bronze ist als bronzierte kreisrunde Medaille mit einem Durchmesser von 60 mm ausgestaltet. Sie zeigt auf der Vorderseite mittig den Schild des Kärntner Landeswappens. Um den Schild sind kreisförmig Symbole von zehn verschiedenen Sportarten in künstlerischer Gestaltung angebracht. Umrahmt wird die Vorderseite der Medaille von einem Muster in der Form eines Lorbeerkranzes. Die Rückseite trägt das Kärntner Landeswappen und darüberliegend den gebogenen Schriftzug „Sportleistungsmedaille“.

§ 21 § 21 Sportverdienstzeichen in Gold

(1) Das Sportverdienstzeichen in Gold gelangt für eine 30-jährige ehrenamtliche Tätigkeiten als Funktionär eines Sportvereins als Medaille ohne Band zur Verleihung.

(2) Das Kleinod des Sportverdienstzeichens hat eine Höhe von 60 mm und ist ein auf die Spitze gestelltes und unten konvex abgerundetes Dreieck in der Form und den Farben des Schildes des Kärntner Landeswappens. In der Mitte des Kärntner Landeswappens ist rechts an die drei Kärntner Löwen anschließend der senkrechte Schriftzug „LSE“ abgebildet. Das Wappen ist an der linken Seite mit dem Schriftzug „Sportverdienstzeichen“ umgeben. Die Schriftzüge sind vergoldet. Die Rückseite trägt das Kärntner Landeswappen.

(3) Die Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit berechnet sich von der tatsächlichen Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit als Sportfunktionär in einem Sportverein und muss in diesem Sportverein ununterbrochen angedauert haben. Die in § 5 Abs. 3 lit. a bis d K-LAuszG enthaltenen Ausnahmen gelten sinngemäß.

§ 22 § 22 Sportverdienstzeichen in Silber

(1) Das Sportverdienstzeichen in Silber gelangt für eine 20-jährige ehrenamtliche Tätigkeiten als Funktionär eines Sportvereins gelangt als Medaille ohne Band zur Verleihung.

(2) Das Kleinod des Sportverdienstzeichens hat eine Höhe von 60 mm und ist ein auf die Spitze gestelltes und unten konvex abgerundetes Dreieck in der Form und den Farben des Schildes des Kärntner Landeswappens. In der Mitte des Kärntner Landeswappens ist rechts an die drei Kärntner Löwen anschließend der senkrechte Schriftzug „LSE“ abgebildet. Das Wappen ist an der linken Seite mit dem Schriftzug „Sportverdienstzeichen“ umgeben. Die Schriftzüge sind versilbert. Die Rückseite trägt das Kärntner Landeswappen.

(3) Die Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit berechnet sich von der tatsächlichen Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit als Sportfunktionär in einem Sportverein und muss in diesem Sportverein ununterbrochen angedauert haben. Die in § 5 Abs. 3 lit. a bis d K-LAuszG enthaltenen Ausnahmen gelten sinngemäß.

§ 23 § 23 Sportverdienstzeichen in Bronze

(1) Das Sportverdienstzeichen in Bronze für eine 10-jährige ehrenamtliche Tätigkeiten als Funktionär eines Sportvereins gelangt als Medaille ohne Band zur Verleihung.

(2) Das Kleinod des Sportverdienstzeichens hat eine Höhe von 60 mm und ist ein auf die Spitze gestelltes und unten konvex abgerundetes Dreieck in der Form und den Farben des Schildes des Kärntner Landeswappens. In der Mitte des Kärntner Landeswappens ist rechts an die drei Kärntner Löwen anschließend der senkrechte Schriftzug „LSE“ abgebildet. Das Wappen ist an der linken Seite mit dem Schriftzug „Sportverdienstzeichen“ umgeben. Die Schriftzüge sind bronziert. Die Rückseite trägt das Kärntner Landeswappen.

(3) Die Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit berechnet sich von der tatsächlichen Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit als Sportfunktionär in einem Sportverein und muss in diesem Sportverein ununterbrochen angedauert haben. Die in § 5 Abs. 3 lit. a bis d K-LAuszG enthaltenen Ausnahmen gelten sinngemäß.

IX. Abschnitt

§ 24 § 24 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Kärntner Landesregierung über das Aussehen und die Trageweise des Kärntner Landesordens, des Ehrenzeichens des Landes Kärnten, des Kärntner Ehrenkreuzes für Lebensrettung und des Kärntner Lorbeers für ehrenamtliche Tätigkeit (Kärntner Ehrenzeichenverordnung – K-EV), LGBl. Nr. 117/2001, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 3/2003, außer Kraft.