(1) Das Sportverdienstzeichen in Gold gelangt für eine 30-jährige ehrenamtliche Tätigkeiten als Funktionär eines Sportvereins als Medaille ohne Band zur Verleihung.
(2) Das Kleinod des Sportverdienstzeichens hat eine Höhe von 60 mm und ist ein auf die Spitze gestelltes und unten konvex abgerundetes Dreieck in der Form und den Farben des Schildes des Kärntner Landeswappens. In der Mitte des Kärntner Landeswappens ist rechts an die drei Kärntner Löwen anschließend der senkrechte Schriftzug „LSE“ abgebildet. Das Wappen ist an der linken Seite mit dem Schriftzug „Sportverdienstzeichen“ umgeben. Die Schriftzüge sind vergoldet. Die Rückseite trägt das Kärntner Landeswappen.
(3) Die Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit berechnet sich von der tatsächlichen Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit als Sportfunktionär in einem Sportverein und muss in diesem Sportverein ununterbrochen angedauert haben. Die in § 5 Abs. 3 lit. a bis d K-LAuszG enthaltenen Ausnahmen gelten sinngemäß.
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