§ 4 § 4Kärntner Landesorden in Silber
In Kraft seit 09. November 2019
Up-to-date
(1) Der Kärntner Landesorden in Silber gelangt als Ordenskette zur Verleihung.
(2) Das Kleinod des Kärntner Landesordens in Silber zeigt das Kärntner Landeswappen in künstlerisch ausgeführter Prägung. Der Wappenschild ist in Email ausgeführt. Der gekrönte Spangenhelm mit der stilisiert gebandelten Decke und den mit je fünf Stäbchen besteckten zwei Büffelhörnern, von denen je drei Lindenblätter herabhängen, ist in Silber ausgeführt. Ein unter dem Schildfuß angebrachtes Spruchband trägt die Inschrift “Pro Carinthia”.
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