§ 1 § 1Geltungsbereich
In Kraft seit 09. November 2019
Up-to-date
Diese Verordnung regelt das Aussehen, die Stufen und die Trageweise der in den §§ 2 bis 5c K-LAuszG normierten Auszeichnungen sowie die Verleihungsvoraussetzungen für die Kärntner Katastropheneinsatzmedaille und die Kärntner Landessportehrenzeichen.
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