§ 24 § 24Inkrafttreten
In Kraft seit 09. November 2019
Up-to-date
Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Kärntner Landesregierung über das Aussehen und die Trageweise des Kärntner Landesordens, des Ehrenzeichens des Landes Kärnten, des Kärntner Ehrenkreuzes für Lebensrettung und des Kärntner Lorbeers für ehrenamtliche Tätigkeit (Kärntner Ehrenzeichenverordnung – K-EV), LGBl. Nr. 117/2001, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 3/2003, außer Kraft.
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