§ 7 § 7Ehrenzeichen des Landes Kärnten
In Kraft seit 09. November 2019
Up-to-date
(1) Das Ehrenzeichen des Landes Kärnten gelangt am dreieckig gefalteten 4 cm breiten gelb-rot-weißen Band zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen. Frauen tragen das Kleinod des Ehrenzeichens des Landes Kärnten an einem maschenartig genähten gelb-rot-weißen Band.
(2) Das Kleinod des Ehrenzeichens des Landes Kärnten besteht aus einem vierteiligen golden bordierten Kreuz mit acht Spitzen (Höhe und Breite 4,5 cm), dessen Felder in Email gelb-rot-weiß ausgelegt sind. Auf das Kreuz wird das Kärntner Landeswappen in Metall, plastisch, altsilber patiniert, aufgelegt. Zur Verbindung des Kleinods mit dem Band dient eine vergoldete Öse.
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