§ 6 § 6Großes Ehrenzeichen des Landes Kärnten
In Kraft seit 09. November 2019
Up-to-date
(1) Das Große Ehrenzeichen des Landes Kärnten gelangt als Steckkreuz zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.
(2) Das Kleinod des Großen Ehrenzeichens besteht aus einem vierteiligen, golden bordierten, gleichschenkeligen Kreuz mit acht Spitzen (Höhe und Breite 4,5 cm), dessen Felder in Email gelb-rot-weiß ausgelegt sind. Das Kreuz liegt auf einem achtspitzigen, vergoldeten Strahlenstern auf (Durchmesser 7 cm). Auf das Kreuz wird das Kärntner Landeswappen in Metall, plastisch, altsilber patiniert, aufgelegt. Die Rückseite ist mit einer Broschierung versehen.
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