JudikaturVwGH

So 2025/16/0001 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Entscheidung

Entscheidung
02. September 2025

Betreff

Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Thoma und die Hofrätinnen Dr. Reinbacher und Dr. Funk Leisch als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Kittinger, LL.M., über den Antrag des K P E in einer Angelegenheit der Abweisung eines Antrags auf Ablehnung (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht: Finanzamt Österreich, Dienststelle Sonderzuständigkeiten), den Beschluss gefasst:

Spruch

Der Antrag wird zurückgewiesen.

1Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Mai 2025, So 2025/16/0001 3, wurde der vom nunmehrigen Antragsteller gestellte Antrag auf Ablehnung des Hofrats des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Bodis abgewiesen.

2 Gegen diesen Beschluss richtet sich die gegenständliche Eingabe vom 7. Juli 2025, mit welcher der Antragsteller um Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Mai 2025 ersucht.

3In den das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof regelnden Rechtsvorschriften ist ein Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes nicht vorgesehen (vgl. etwa VwGH 19.12.2023, Ra 2023/05/0067; 3.12.2021, So 2021/05/0002; mwN).

4Der gegenständliche Antrag ist daher gemäß § 34 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren als unzulässig zurückzuweisen.

Wien, am 2. September 2025