Ra 2025/12/0029 1 – Vwgh Rechtssatz
Rückverweise
Die Bindungswirkung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung beschränkt sich auf die Parteien und den jeweils entschiedenen Fall (VwGH 14.1.2025, Ra 2024/12/0105; VwGH 12.3.2024, Ro 2023/12/0010).
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