Ra 2025/09/0020 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
§ 137 Abs. 1 ÄrzteG 1998 unterscheidet (wie auch § 151 Abs. 2 ÄrzteG 1998) zwischen einer Verfolgungshandlung und dem Einleitungsbeschluss. Verfolgungshandlungen können etwa in Erhebungen, insbesondere der Einvernahme des Beschuldigten oder von Zeugen durch einen bestellten Untersuchungsführer gelegen sein (VwGH 10.9.2015, Ro 2015/09/0002). Andererseits kann die die Verfolgungsverjährung nach § 137 Abs. 1 Z 1 ÄrzteG 1998 ausschließende erste Verfolgungshandlung auch im Einleitungsbeschluss gelegen sein (VwGH 9.3.2021, Ra 2019/09/0104).