Ra 2019/09/0104 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Nach dem klaren Gesetzeswortlaut des § 137 Abs. 1 Z 1 ÄrzteG 1998 kommt es für den Beginn der Verfolgungsverjährung auf die Kenntnis des Disziplinaranwaltes von dem einem Disziplinarvergehen zugrundeliegenden Sachverhalt an.