Ra 2024/12/0001 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Vorliegend wurde ein amtswegiges Ruhestandsversetzungsverfahren gemäß § 14 BDG 1979 wegen dauernder Dienstunfähigkeit und kein Leistungsfeststellungsverfahren geführt. Ein Leistungsfeststellungsverfahren kommt lediglich bei Bejahung der Dienstfähigkeit in Betracht (VwGH 18.5.2020, Ro 2019/12/0007).