JudikaturVwGH

Ra 2024/11/0074 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
21. August 2025

Die Auslegung des Inhaltes eines Bescheides, insbesondere seiner Auflagen, geht in der Regel nicht über die Bedeutung im Einzelfall hinaus. Es liegt daher nur dann eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor, wenn vom VwG diesbezüglich ein unvertretbares und die Rechtssicherheit beeinträchtigendes Ergebnis erzielt wurde (vgl. etwa VwGH 7.9.2022, Ra 2022/04/0091; 6.3.2023, Ra 2023/06/0019; 25.1.2022, Ra 2021/05/0170).