JudikaturVwGH

Ra 2022/04/0091 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
07. September 2022

Dem Betriebsinhaber steht es nicht zu, von sich aus von den behördlich vorgeschriebenen Auflagen abzuweichen und diese etwa durch alternative Maßnahmen zu ersetzen.

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