Rückverweise
Aufgrund der ausdrücklichen Regelung des § 31 Abs. 2 letzter Satz TJG 2004 im Einklang mit den Gesetzesmaterialien ändert die Verpachtung eines Jagdgebietes in Teilen am Erfordernis der Bestellung eines Berufsjägers nichts (vgl. VwGH 12.9.2025, Ra 2024/03/0089).