JudikaturVwGH

Ra 2024/03/0089 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Öffentliches Recht
12. September 2025

Aus der gesetzlichen Anordnung, dass die Jagdpachtverträge bei einer Verpachtung der Ausübung des Jagdrechtes in Teilen eines Jagdgebietes die Besorgung der regelmäßigen, dauernden und ausreichenden Ausübung des Jagdschutzes im Jagdgebiet hinreichend zu regeln haben (vgl. § 18 Abs. 1 dritter Satz TJG 2004), lässt sich ableiten, dass sowohl eine in den Pachtverträgen für alle Teile des Jagdgebietes übereinstimmende Festlegung einer gemeinsamen Bestellung der erforderlichen Jagdschutzorgane möglich ist, als auch eine für jeden verpachteten Teil des Jagdgebietes gesondert vorzunehmende Bestellung der Jagdschutzorgane, sofern dadurch gewährleistet wird, dass der Jagdschutz im gesamten Jagdgebiet regelmäßig, dauernd und hinreichend (und damit auch in jedem Revierteil in der Form, wie sie für das gesamte Jagdgebiet nach § 31 TJG 2004 geboten ist) ausgeübt wird.

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