JudikaturVwGH

Ra 2023/22/0011 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
29. Mai 2024

Die Frage, ob ein Richter in einem Verfahren als befangen anzusehen ist, stellt grundsätzlich bloß eine einzelfallbezogene Rechtsfrage dar, die die Zulässigkeit der Revision nur dann zu begründen vermag, wenn die Entscheidung des betreffenden Richters die Rechtssicherheit beeinträchtigen würde (vgl. VwGH 23.4.2021, Ra 2020/12/0014, Rn. 56).

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