Nichtstattgebung - Nichterteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 56 AsylG 2005 - Der Revisionswerber wurde unstrittig erst im Juli 2021 wegen Körperverletzung gemäß § 83 Abs. 1 StGB, versuchter schwerer Körperverletzung gemäß §§ 84 Abs. 4, 15 Abs. 1 StGB und pornographischer Darstellung Minderjähriger gemäß § 207a Abs. 1 Z 2, Abs. 3 zweiter Fall, Abs. 4 Z 1 StGB zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten rechtskräftig verurteilt und deshalb auch in Strafhaft angehalten. Im Hinblick auf das der Strafdelinquenz zugrunde liegende schwerwiegende Fehlverhalten, an dessen Verhinderung ein besonders großes öffentliches Interesse gegeben ist, stünden der beantragten Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung jedenfalls auch beachtliche öffentliche Interessen entgegen.
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