JudikaturVwGH

Ro 2023/17/0004 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
13. Oktober 2025

Zwar kann einer Rechtsfrage auch bei sich aus dem Unionsrecht ergebenden Bedenken eine grundsätzliche Bedeutung im Sinn des Art. 133 Abs. 4 B-VG zukommen; mit einem allgemein gehaltenen Verweis auf bestimmte Urteile des EuGH wird jedoch nicht aufgezeigt, welche konkrete Rechtsfrage vom Verwaltungsgerichtshof in diesem Zusammenhang in der vorliegenden Revisionssache zu klären wäre (VwGH 20.12.2017, Ra 2017/12/0114).

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