JudikaturVwGH

Ro 2023/16/0015 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
05. September 2024

Der VwGH hat im Anwendungsbereich der VO 883/2004 einen Anspruch des in einem anderen Mitgliedstaat im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind wohnenden Elternteils dann verneint, wenn der in Österreich eine Beschäftigung oder selbständige Erwerbstätigkeit ausübende Elternteil, zu dessen Haushalt das Kind nicht gehört, die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt (vgl. VwGH 24.6.2021, Ro 2018/16/0040 mVa VwGH 22.11.2016, Ro 2014/16/0067; 27.9.2012, 2012/16/0135). Dies gilt gleichermaßen für den in Art. 67 Abs. 1 der VO 883/2004 genannten Rentner.