JudikaturVwGH

Ra 2023/09/0010 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2023

Voraussetzung für die Anwendung des § 18 Abs. 12 AuslBG ist das Vorliegen eines Betriebssitzes in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes, wobei das Bestehen eines weiteren Betriebssitzes in Österreich keinen Ausschlussgrund darstellt (vgl. VwGH 28.2.2022, Ro 2021/09/0001).

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