JudikaturVwGH

Ra 2025/09/0035 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Arbeitsrecht
13. Oktober 2025

Eine Zweigniederlassung kommt mangels eigener Rechtspersönlichkeit als Dienstgeberin nicht in Betracht. Die Aufnahme von Arbeitnehmern durch eine solche erfolgt namens der Gesellschaft, die auch Vertragspartnerin der Arbeitnehmer bei den Arbeitsverträgen ist (VwGH 24.3.2023, Ra 2023/09/0010).