Ra 2025/09/0035 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Eine Zweigniederlassung kommt mangels eigener Rechtspersönlichkeit als Dienstgeberin nicht in Betracht. Die Aufnahme von Arbeitnehmern durch eine solche erfolgt namens der Gesellschaft, die auch Vertragspartnerin der Arbeitnehmer bei den Arbeitsverträgen ist (VwGH 24.3.2023, Ra 2023/09/0010).