JudikaturVwGH

Ra 2023/09/0001 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
22. März 2023

Mangels Parteistellung des Angezeigten war die Revisionsbeantwortung des Angezeigten sowie der Antrag auf Aufwandersatz zurückzuweisen (vgl. VwGH 8.5.2020, Ra 2020/09/0012).

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