JudikaturVwGH

Ra 2023/06/0190 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
03. Januar 2024

Die Unzulässigerklärung eines Bauantrages stellt eine negative Sachentscheidung dar. Damit kam das LVwG seiner Entscheidungspflicht gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG nach.

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