Ra 2023/03/0208 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Gemäß dem letzten Satz des § 1a Z 10 ORF-G hat auch die kostenlos bereitgestellte Produktionshilfe als Produktplatzierung zu gelten, es sei denn, sie ist von unbedeutendem Wert. Erfolgt die Einbeziehung eines Produkts oder einer Marke in eine Sendung oder die Bezugnahme darauf jedoch gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung, scheidet die Anwendung des letzten Satzes in § 1a Z 10 ORF-G von vornherein aus.