Ra 2022/21/0235 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Ein Fehlverhalten kann auch dann zur Beurteilung der für ein Einreiseverbot erforderlichen Gefährdungsprognose herangezogen werden, wenn dieses Verhalten (noch) nicht zu einer gerichtlichen Bestrafung geführt hat (vgl. VwGH 23.3.2017, Ra 2016/21/0349).