Ra 2022/13/0096 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Bei Einkünften eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist für steuerliche Zwecke zwischen der Stellung als Geschäftsführer und jener als Gesellschafter zu unterscheiden. Insbesondere ist zu unterscheiden zwischen - steuerlich verschieden zu behandelnden - Bezügen des Geschäftsführers aus seiner Tätigkeit für die Gesellschaft (vgl. dazu z.B. VwGH 1.6.2016, 2013/13/0061) und (verdeckten) Ausschüttungen an diese Person als Gesellschafter (vgl. VwGH 1.6.2017, Ra 2016/15/0059). Bezüglich der Wertung eines Geschäftsführerbezuges als verdeckte Ausschüttung kommt es dabei insbesondere auf die Angemessenheit der "Gesamtausstattung" der Entlohnung an (vgl. VwGH 30.12.2020, Ra 2019/15/0126, mwN).