Ra 2022/08/0132 7 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Sache des Verfahrens in den Verfahren eines Anspruchsverlusts nach § 10 AlVG 1977 ist die Erfüllung eines der in dieser Bestimmung genannten Tatbestände, sodass eine Korrektur des Zeitraums, für den es ex lege zu einem Verlust des Anspruchs kommt, keine Überschreitung der Sache darstellt.