Rückverweise
Nach der eindeutigen Rechtslage ist der Tir BauO 2018 nicht zu entnehmen, dass eine allfällig erteilte Genehmigung nach § 2 Tir HöfeG Bindungswirkung in einem baubehördlichen Bewilligungsverfahren hätte.
…Juni 2023, Ra 2023/06/0086 (betreffend Feststellung gemäß § 36 Tiroler Bauordnung 2022), vom 17. Mai 2022, Ra 2022/06/0019 (betreffend Versagung einer Baubewilligung) und vom 25. Oktober 2019, Ra 2018/06/0043, 0068 (betreffend baupolizeilichen Auftrag und Abweisung eines Antrages auf…
…solchen Antrag somit die im Zeitpunkt der Erlassung seines Erkenntnisses (oder Beschlusses) geltende Sach- und Rechtslage zugrunde zu legen (vgl. VwGH 13.12.2022, Ra 2022/06/0115 bis 0117, dort zu einem Antrag auf Zuerkennung der Parteistellung und auf Gewährung von Akteneinsicht, mwN). Auch ein allfälliger, inzwischen eingetretener Verlust der…
dann eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor, wenn vom VwG diesbezüglich ein unvertretbares und die Rechtssicherheit beeinträchtigendes Ergebnis erzielt wurde (vgl. etwa VwGH 7.9.2022, Ra 2022/04/0091; 6.3.2023, Ra 2023/06/0019; 25.1.2022, Ra 2021/05/0170).…
…ist, hat das Verwaltungsgericht allein in der Verwaltungssache zu entscheiden, ohne dass ein ausdrücklicher Abspruch über die Stattgebung der Säumnisbeschwerde vorzunehmen ist (u.a. VwGH 12.10.2022, Ra 2022/06/0085). Im gegenständlichen Fall stellte die Beschwerdeführerin am 01.02.2024 einen Antrag auf Zuerkennung einer Ergänzungs- bzw. Verwendungszulage nach dem GehG. Die Behörde sprach über diesen…
… 28 Abs. 1 Z 5 VwGG) darstellen (vgl. zu den Anforderungen an eine gesetzmäßige Zulassungsbegründung etwa VwGH 28.2.2024, Ra 2024/06/0019, Rn. 6, mwN). 10 Im Übrigen weicht die in der Zulässigkeitsbegründung geltend gemachte „entscheidende Rechtsfrage“, ob in einem als Lagerraum…
…keine gesonderte Darstellung der Zulässigkeitsgründe im Sinne der Anordnung des § 28 Abs. 3 VwGG vorliegt (vgl. etwa VwGH 28.2.2024, Ra 2024/06/0019, Rn. 6, mwN). 13 Diesen Anforderungen entspricht das weitere Zulässigkeitsvorbringen nicht, weil in dem Vorbringen zur Zulässigkeit lediglich Revisionsgründe darstellende Ausführungen mit der Behauptung…