JudikaturVwGH

Ra 2022/06/0019 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
17. Mai 2022

Nach der eindeutigen Rechtslage ist der Tir BauO 2018 nicht zu entnehmen, dass eine allfällig erteilte Genehmigung nach § 2 Tir HöfeG Bindungswirkung in einem baubehördlichen Bewilligungsverfahren hätte.

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