JudikaturVwGH

Ra 2022/02/0095 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
EU-Recht
27. Mai 2025

Wurden die hier in Rede stehenden, vom Wiener Wettengesetz verbotenen Livewetten auf Zwischenergebnisse ("Wer erzielt den 15. Punkt in Satz 4?" einer laufenden Tischtennispartie) weder grenzüberschreitend angeboten noch von Wettkunden aus anderen Mitgliedstaaten in Anspruch genommen, erübrigt sich eine nähere Prüfung der durch das Wiener Wettengesetz erfolgten Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs nach dem Unionsrecht.

Rückverweise