JudikaturVwGH

Ra 2021/15/0067 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
06. April 2022

Der Umstand, dass sich das Kind ständig in einem anderen Mitgliedstaat aufhält, steht - unbeschadet des § 5 Abs. 3 FamLAG 1967 - dem Beihilfenanspruch nicht entgegen (vgl. § 53 Abs. 1 zweiter Satz FamLAG 1967).

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