Ro 2021/15/0016 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Aus der Formulierung des Revisionspunktes muss zumindest erkennbar sein, aus welcher konkreten Rechtsvorschrift jenes subjektive Recht abgeleitet wird, in dem sich der Revisionswerber für verletzt erachtet (vgl. VwGH 7.1.2020, Ra 2019/16/0212, mwN).