Ra 2021/04/0147 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Da die ordnungsgemäße Gebührenentrichtung eine Zulässigkeitsvoraussetzung darstellt (und somit vor der Entscheidung in der Sache zu prüfen ist), kann das Ergebnis dieser Prüfung nicht vom späteren Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache abhängig gemacht werden.