Ra 2020/12/0007 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Ob die Abstandnahme des VwG von der amtswegigen Setzung (weiterer) Ermittlungsschritte, wenn keine grundsätzliche Verkennung tragender Grundsätze des Verfahrensrechts aufgezeigt wird, verfahrensrechtlich in jeder Hinsicht richtig war, stellt keine grundsätzliche Rechtsfrage dar (vgl. VwGH 5.9.2018, Ra 2017/12/0121).