Ra 2020/12/0006 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Für die Bemessung eines Schadenersatzanspruchs nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz ist nicht nur zu prüfen, ob dem Grunde nach eine Diskriminierung erfolgte, sondern gegebenenfalls ein Schadenersatz zu bemessen, wobei für diese Frage insbesondere die Richtigkeit der Reihung bedeutsam ist (vgl. dazu auch VwGH 21.1 2016, Ra 2015/12/0048).