JudikaturVwGH

Ra 2020/12/0006 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
01. September 2020

Für die Bemessung eines Schadenersatzanspruchs nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz ist nicht nur zu prüfen, ob dem Grunde nach eine Diskriminierung erfolgte, sondern gegebenenfalls ein Schadenersatz zu bemessen, wobei für diese Frage insbesondere die Richtigkeit der Reihung bedeutsam ist (vgl. dazu auch VwGH 21.1 2016, Ra 2015/12/0048).

Rückverweise