JudikaturVwGH

Ra 2020/11/0086 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
31. Juli 2020

Es liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, wenn dieser bei sämtlichen selbständigen Ambulatorien, abgesehen von denen nach § 31 Abs. 2 lit. e Krnt KAO 1999, von der Notwendigkeit einer dauernden ärztlichen Anwesenheit in der Krankenanstalt selbst ausgeht.

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