Rückverweise
Explizit zur Zwangsversteigerung hat der VfGH im Erkenntnis vom 1. Dezember 2008, VfSlg. 18.620, zum OÖ GVG 1994 ausgeführt, dass "der Verpflichtete ... durch die grundverkehrsbehördliche Genehmigung des Zuschlages - gleich einem Verkäufer bei einem Veräußerungsgeschäft - nicht in seinen rechtlichen Interessen berührt" wird.