Ro 2020/11/0010 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Aus dem bloßen Schweigen der Behörde auf eine Mitteilung kann nicht auf eine bestimmte Äußerung eines Behördenorganes geschlossen werden (vgl. etwa VwGH 16.4.1985, 83/04/0202; 22.2.2012, 2011/06/0183; 30.1.2015, 2011/17/0081).