Ra 2021/21/0013—VwGH Entscheidung
22. Februar 2021
…ist. Dabei ist der Beobachtungszeitraum umso länger anzusetzen, je nachdrücklicher sich die Gefährlichkeit des Fremden in der Vergangenheit manifestiert hat (siehe etwa VwGH 4.3.2020, Ra 2020/21/0035 , Rn. 11, mwN), was hier evident der Fall ist. 14 Der Revision gelingt es somit insgesamt nicht, in Bezug auf die Gefährdungsprognose…