Ro 2020/10/0025 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Den Bestimmungen des UniversitätsG 2002 lässt sich das Konzept eines "dreigliedrigen Fehlerkalküls" von mängelbehafteten Prüfungen (bzw. Prüfungsverfahren) entnehmen: Es gibt demnach 1. Mängel, die rechtlich irrelevant sind, 2. Mängel, die zur Entfernung der Prüfungsbeurteilung aus dem Rechtsbestand führen (können), sowie schließlich 3. Mängel, die die absolute Nichtigkeit der Prüfung bewirken.