Rückverweise
Eine Zulassung einer unselbständigen Schlüsselkraft setzt voraus, dass die Arbeitskraft die von der Rechtsordnung an die Ausübung der Tätigkeit der Arbeitskraft gestellten rechtlichen Voraussetzungen erfüllt (vgl. VwGH 30.5.2011, 2008/09/0060).