Organisieren bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch (u.a.) "etwas sorgfältig und systematisch vorbereiten, aufbauen; für einen bestimmten Zweck einheitlich gestalten" oder "zu einem lebensfähigen Ganzen zusammenfügen" (vgl. etwa Duden, Das Herkunftswörterbuch² [1989] 501; www.duden.de/rechtschreibung/organisieren [14.6.2021]). Vom Veranstalten von verbotenen Ausspielungen (§ 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild GSpG) ist das Organisieren von verbotenen Ausspielungen (§ 52 Abs. 1 Z 1 zweites Tatbild GSpG) dadurch abzugrenzen, dass als Täter im Sinne des ersten Tatbilds eine Person in Betracht kommt, die das Spiel auf ihre Rechnung und Gefahr ermöglicht, also das Risiko des Gewinns und Verlusts in ihrer Vermögenssphäre trägt (vgl. etwa VwGH 13.2.2020, Ra 2019/17/0116, mwN).
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