Eine elektronische Firmenbuchabfrage stellt eine nach außen erkennbare Amtshandlung dar, die zur Unterbrechung der Verjährungsfrist geeignet ist (vgl. - zur Festsetzungsverjährung - VwGH 17.6.2009, 2008/17/0221; 7.9.2006, 2006/16/0041; sowie zur Einhebungsverjährung betreffend Grundbuchsabfragen VwGH 24.3.2021, Ra 2018/13/0002; 18.12.2013, 2010/13/0153).
Rückverweise