Ra 2019/12/0059 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Für die dienstrechtliche Frage der Abgrenzung zwischen der Zuweisung einer vorübergehenden Verwendung und jener einer Dauerverwendung ist maßgeblich, ob eine Befristung der in Rede stehenden Maßnahme erkennbar ist (vgl. VwGH 10.10.2012, 2010/12/0198; zur Maßgeblichkeit des Gesichtspunkts, ob vor oder spätestens anlässlich der Zuweisung von Arbeitsplatzaufgaben eine Befristung der dem Beamten nach der damaligen Weisungslage zugeordneten Arbeitsplatzaufgaben vorgenommen wurde, auch VwGH 21.1.2015, Ro 2014/12/0029).