JudikaturVwGH

Ra 2019/11/0073 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
21. April 2020

Bei einer Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten im Sinne des § 9 Abs 2 letzter Satz VStG für bestimmte räumliche oder sachlich abgegrenzte Bereiche des Unternehmens ist es nicht erforderlich, jede einzelne Anordnungsbefugnis anzuführen (vgl. etwa VwGH 28.5.2008, 2008/03/0015, mwN).

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