Ra 2019/11/0073 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Entscheidend für die rechtswirksame Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten ist sein klar abgegrenzter, zu keinen Zweifeln Anlass gebender Verantwortungsbereich, der dann fehlt, wenn die Verantwortlichkeit unterscheidungslos auf mehrere Personen übertragen werden soll.