JudikaturVwGH

Ra 2019/11/0073 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
21. April 2020

Entscheidend für die rechtswirksame Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten ist sein klar abgegrenzter, zu keinen Zweifeln Anlass gebender Verantwortungsbereich, der dann fehlt, wenn die Verantwortlichkeit unterscheidungslos auf mehrere Personen übertragen werden soll.

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